Produkt-Rücknahme- und Recyclingprogramm

Elektro(nik)-Geräte

Herstellerverpflichtungen

In der Schweiz ist die Rücknahme und das Recycling von Elektoraltgeräten durch die Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) und die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) geregelt.

Gemäß der VREG sind Händler, Hersteller und Importeure verpflichtet, elektrische und elektronische Geräte ihres Produktsortiments, die sie in der Schweiz auf den Markt bringen, kostenlos zurückzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Für die Rücknahme, Wiederverwertung und Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten hat sich Fluke Switzerland GmbH dem Recycling- und Finanzierungspartner SENS eRecycling angeschlossen. SENS eRecycling ist Teil der gemeinnützigen Stiftung SENS.

Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.erecycling.ch/.

Information zum Recycling

Ausgediente elektrische und elektronische Geräte sind getrennt vom Hausmüll und der Sperrgutsammlung zu beseitigen. Damit Ihre Altgeräte fach- und umweltgerecht entsorgt bzw. wiederverwendet werden können, bringen Sie diese bitte zu einer öffentlichen Sammlung oder Sammelstelle für Geräte in Ihrer Nähe. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich kostenfrei

Batterien

Herstellerverpflichtungen

Die Bestimmungen zur Rücknahme und Entsorgung von Batterien in der Schweiz sind in der Verordnung vom 18. Mai 2005 zur Reduktion von Risiken beim Umgang mit bestimmten besonders gefährlichen Stoffen, Zubereitungen und Gegenstanden (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung, ChemRRV) und die Verordnung des UVEK über die Höhe der vorgezogenen Entsorgungsgebühr für Batterien enthalten.

Hersteller und Importeure, die erstmals Batterien im Zollinland (Schweiz und Fürstentum Liechtenstein) in Verkehr bringen, sind gemäß dieser Verordnung der Melde- und Gebührenpflicht unterstellt. Im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU) erhebt, verwaltet und verwendet INOBAT die vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) und stellt die Sammlung und das ordnungsgemäße Recycling sicher.

Die Fluke Switzerland GmbH entrichtet die vorgezogenen Entsorgungsgebühren für die Sammlung und das Recycling der von ihnen auf den Markt gebrachten Batterien/Akkumulatoren an die Inobat. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter http://www.inobat.ch/.

Informationen zum Recycling

Gebrauchte Batterien gelten in der Schweiz als Sonderabfall und sind getrennt vom Hausmüll zu entsorgen und deswegen mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. In der Schweiz besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht für alle Verkaufsstellen und für den Handel - unabhängig von einem Kauf. Batterien und Akkumulatoren der Fluke Produkte können zur Entsorgung kostenfrei entweder überall dort zurückgegeben werden, wo Batterien und Akkumulatoren verkauft werden oder an eine für Batterien vorgesehenen Sammlung oder Sammelstelle übergeben werden.

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