Elektro(nik)-Geräte
Herstellerverpflichtungen
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) werden die Vorgaben der europäischen WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) -Richtlinie (Richtlinie 2012/19/EU) in Deutschland umgesetzt.
Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz sind Hersteller, Vertreiber und Importeure, die in Deutschland Elektro(nik)-Geräte in Verkehr bringen, verpflichtet sich bei der stiftung elektro-altgeräte register (stiftung ear) zu registrieren und Gebühren an diese für die Bereitstellung von Sammelbehältern und die Abholung der Altgeräte zu entrichten. Die stiftung ear wurde vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben beliehen, um die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes sicherzustellen.
Weiterführende Informationen finden Sie unter www.stiftung-ear.de.
Die Fluke Deutschland GmbH ist unter der WEEE-Registrierungsnummer 30202500 im Herstellerregister der stiftung ear (Verzeichnis der registrierten Hersteller und registrierten Bevollmächtigten) registriert.
Information zum Recycling
Elektrogeräte, die sowohl in privaten Haushalten als auch gewerblich genutzt werden können (B2C-Geräte)
Diese Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet und sind getrennt vom Hausmüll zu beseitigen. Damit Ihre Altgeräte fach- und umweltgerecht entsorgt bzw. wiederverwendet werden können, bringen Sie diese bitte zu einer kommunalen Sammel- und Rücknahmestelle in Ihrer Nähe. Die Rücknahme erfolgt grundsätzlich kostenfrei.
Bitte beachten Sie:
- Batterien/Akkumulatoren, die nicht fest in das Elektro(nik)-Gerät integriert sind, müssen vor dessen Entsorgung entfernt und getrennt entsorgt werden (siehe Abschnitt Batterien).
- Die Löschung personenbezogener Daten auf den Altgeräten muss vom Endnutzer vor der Entsorgung eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Elektrogeräte die ausschließlich gewerblich genutzt werden (B2B-Geräte)
Unter B2B-Geräte fallen Elektro- und Elektronikgeräte, die wegen ihres Verwendungszwecks (z.B. Forschung, Industrie, Entwicklungslabore, Krankenhäuser), besonderer Voraussetzungen für ihren Einsatz (z.B. qualifiziertes Fachpersonal) oder aufgrund ihrer Größe ausschließlich für gewerbliche Zwecke vorgesehen sind. B2B-Geräte dürfen nicht über die kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen entsorgt werden. Bei Fragen zur Rücknahme Ihrer B2B-Geräte wenden Sie sich bitte direkt an Fluke.
Batterien
Herstellerverpflichtungen
Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz - BattG) setzt die europäische Altbatterierichtlinie (Richtlinie 2006/66/EG) in deutsches Recht um.
Gemäß dem Batteriegesetz sind Hersteller, Vertreiber und Importeure von Batterien/Akkumulatoren bzw. von Geräten, die Batterien/Akkumulatoren enthalten, gesetzlich verpflichtet, sich einem Batterie-Rücknahmesystem anzuschließen und sich beim Herstellerregister für Batterien zu registrieren. Weiterhin müssen sie Entsorgungskostenbeiträge für die Sammlung und das Recycling der von ihnen auf den Markt gebrachten Batterien/Akkumulatoren an das von ihnen gewählte Rücknahmesystem entrichten. Die Rücknahmesysteme stellen die Sammlung, das ordnungsgemäße Recycling sowie die Dokumentation gegenüber dem Umweltbundesamt sicher.
Die Fluke Deutschland GmbH hat sich daher dem Gemeinsamen Rücknahmesystem Batterien (Stiftung GRS) angeschlossen. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter www.grs-batterien.de.
Die Fluke Deutschland GmbH ist unter der Nummer 21003355 beim Herstellerregister für Batterien (BattG-Melderegister) registriert.
Informationen zum Recycling
In Zusammenhang mit Ihren Produkten bringt die Fluke Deutschland GmbH sogenannte Gerätebatterien auf den Markt. Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Batterien und Akkumulatoren nicht im unsortierten Haushaltsmüll entsorgt werden dürfen. Batterien und Akkumulatoren der Fluke Produkte können kostenlos bei öffentlichen Sammelstellen oder kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen zurückgegeben werden. Öffentliche Sammelstellen befinden sich überall dort, wo Batterien und Akkumulatoren verkauft werden.
Verpackungen
Herstellerverpflichtungen
In Deutschland werden die Vorgaben der europäischen Verpackungsrichtlinie (Richtlinie 94/62/EG) durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in nationales Recht umgesetzt. Das VerpackG trat zum 01.01.2019 in Kraft und hat die bis dahin gültige Verpackungsverordnung ersetzt.
Gemäß dem VerpackG sind Unternehmen, die in Deutschland mit Waren befüllte Verpackungen als sog. „Erstinverkehrbringer“ auf den Markt bringen, verpflichtet sich bei dem Herstellerregister für Verpackungen zu registrieren sowie finanziell für die Rücknahme und das Recycling der Verpackungsabfälle aufzukommen.
Als Verkaufsverpackungen gelten alle Verpackungsmaterialien, die bei den Endnutzern des Fluke-Produkts anfallen. Um die Kosten für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zu tragen und die Dokumentation an das Umweltbundesamt sicherzustellen, sind die Unternehmen verpflichtet, sich einem sog. “Dualen System“ anzuschließen. Die Fluke Deutschland GmbH hat hierzu einen Vertrag mit der Interzero Circular Solutions GmbH geschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.interzero.de/.
Transportverpackungen sind Verpackungen, die für die Handhabung und den Transport von Waren genutzt werden. Diese fallen i.d.R. bei belieferten Händlern, Vertreibern und gewerblichen Kunden an. Um die ordnungsgemäße Entsorgung von Transportverpackungen zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen, hat die Fluke Deutschland GmbH einen zusätzlichen Interseroh+ GmbH abgeschlossen. Weiterführende Informationen finden Sie unter www.interseroh.de.
Die Fluke Deutschland GmbH ist unter der Nummer DE4762601416071 beim Herstellerregister für Verpackungen (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) registriert.
Informationen zum Recycling
Verkaufsverpackungen können Sie kostenlos in der kommunalen Sammlung (z.B. gelbe Tonne, gelber Sack) entsorgen oder die kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen in Anspruch nehmen. Verkaufsstellen stellen ebenfalls Rücknahmemöglichkeiten für Verpackungen von vor Ort verkauften Geräte zur Verfügung.
Transportverpackungen dürfen nicht über die kommunalen Sammel- und Rücknahmestellen beseitigt werden. Bei Fragen zur Entsorgung Ihrer Transportverpackungen wenden Sie sich bitte direkt an Fluke.