Fluke Allgemeine Verkaufsbedingungen (International)

Diese Bedingungen enthalten die allgemeinen Verkaufsbedingungen, unter denen Fluke Europe B.V. und ihre jeweiligen Verbundenen Unternehmen außerhalb von Nord- und Südamerika Waren und damit verbundene Garantieleistungen anbieten.

Im Sinne dieser Bedingungen:

Verbundene Unternehmen”, in Bezug auf eine Person, sind sämtliche Unternehmen, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Zwischenstufen diese Person Kontrollieren, von dieser Person Kontrolliert werden oder in einem gemeinsamen, direkten oder indirekten Kontrollverhältnis mit dieser Person stehen.

Kontrolle”, in Bezug auf ein Unternehmen, bezeichnet die Fähigkeit (unabhängig davon, ob diese rechtlich durchsetzbar ist oder nicht), entweder direkt oder indirekt, aufgrund von Stimmrechten, aufgrund eines Vertrages oder auf andere Art und Weise, den Vorstand (oder andere Leitungsorgane) eines Unternehmens, die Mehrheit der Stimmrechte oder deren Geschäftsführung zu kontrollieren.

Käufer” bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die eine Bestellung aufgegeben oder auf sonstiger Weise die Lieferung von Waren bei Fluke angefordert hat.

Fluke” bezeichnet die Fluke-Gesellschaft, die die Bestellung eines Käufers angenommen oder sich auf andere Weise zur Lieferung von Waren verpflichtet hat.

Fluke Service Center” bezeichnet eine Niederlassung von Fluke oder von einem Dritten, den Fluke autorisiert hat, Garantieleistungen für Waren von Fluke zu übernehmen.

REICHWEITE DIESER BESTIMMUNGEN

Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für die Lieferung von Waren und die Erbringung von verbundene Garantieleistungen von/durch Fluke, es sei denn, der Käufer und Fluke haben schriftlich die Geltung anderer Bedingungen für diese Lieferung  vereinbart. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers erkennt Fluke nicht an, es sei denn, Fluke hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Soweit Fluke Bestimmungen, die in Mitteilungen des Käufers enthalten sind, nicht widerspricht, gilt dies nicht als Verzicht auf diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Sollten einzelne dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem Schiedsgericht, einem staatlichen Gericht oder einer anderen zuständigen Einrichtung für ungültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, behalten die übrigen Bedingungen dennoch ihre volle Wirksamkeit.

BESTELLUNGEN

Eine Bestellung wird für Fluke erst mit der Erteilung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch Fluke verbindlich.

LIEFERUNG
Die zwischen Käufer und Fluke hinsichtlich der Lieferung von Flukes Waren vereinbarten Lieferbedingungen werden in der Auftragsbestätigung angegeben. Soweit in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, gelten die von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen Incoterms in der 2020 Fassung.

Die Sach- und Preisgefahr geht, in Übereinstimmung mit den vereinbarten Lieferbedingungen, am Ort der Übergabe auf den Käufer über. Fluke behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreises vor.

Die dem Käufer von Fluke mitgeteilten Lieferdaten sind lediglich geschätzt und nicht bindend. Die Lieferfrist wird von der schriftlichen Auftragsbestätigung von Fluke an berechnet, oder soweit ein Akkreditiv gefordert wurde, von dem Zeitpunkt an, zu dem die angefragte Bank Fluke mitteilt, dass dieses in Übereinstimmung mit Flukes Vorgaben ein Akkreditiv eröffnet hat. Fluke behält sich das Recht zu Teillieferungen vor, soweit Waren zu unterschiedlichen Zeitpunkten versandfertig sind.

REKLAMATIONEN UND RÜCKSENDUNGEN

Reklamationen wegen fälschlicherweise gelieferten und/oder bei Lieferung offensichtlich beschädigter Waren müssen schriftlich innerhalb von vierzehn Tagen nach Warenerhalt durch den Käufer geltend gemacht werden. Soweit eine Rücksendung der Waren vereinbart ist, sollen diese nach Flukes Anweisungen aufgegeben werde und  ist eine Mitteilung mit Angabe des Rücksendegrundes sowie der Rechnungsnummer und des Rechnungsdatums von Fluke vorauszuschicken. Alle zurückzusendenden Waren müssen versichert, frachtfrei und originalverpackt sein.

ZAHLUNG

Die zwischen Käufer und Fluke vereinbarte Zahlungsfrist für die Lieferung von Flukes Waren wird mit der Auftragsbestätigung und der Rechnung übermittelt und unterliegt den folgenden Bestimmungen:

(a) Akkreditiv. Die Zahlung erfolgt durch ein bestätigtes, unwiderrufliches Akkreditiv zugunsten Flukes durch eine erstklassige Bank (first class bank), die die „Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“ (UCP) der Internationalen Handelskammer übernommen hat.

(b) Vorauszahlung. Die Zahlung muss die geschätzten Fracht- und Transportkosten beinhalten, wie im Angebot angegeben. Überzahlung solcher Kosten wird zurückerstattet.

(c) Offene Rechnungen. Zahlungen haben innerhalb der in der Auftragsbestätigung und Rechnung angegebenen Frist zu erfolgen. Soweit nicht anders darin angegeben, berechnet sich diese Frist vom Tag der Rechnungsstellung über 100 % des in Rechnung gestellten Betrages.

TESTS

Von Fluke gefertigte und gelieferte Waren sind sorgfältig geprüft und, soweit möglich, vor Versand Flukes Funktionstests unterzogen. Falls besondere Tests oder solche im Beisein des Käufers oder seiner Vertreter gewünscht sind, muss dies vom Käufer im Rahmen seiner Bestellung mitgeteilt und, soweit nicht anders vereinbart, vor Versand durchgeführt werden; sämtliche Kosten die mit solchen Test verbunden sind werden zusätzlich berechnet. Der Käufer gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Mitteilung, dass die Waren zum Test bereit sind, an die Tests teilnimmt. Im diesem Fall werden die Tests in Abwesenheit des Käufers durchgeführt, gilt aber als in seiner Anwesenheit durchgeführt.

MONTAGE

Soweit nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, sind Montagekosten sämtlicher von Fluke gelieferter Waren nicht im Angebot enthalten.

 

STORNIERUNG

Ohne Flukes schriftliche Zustimmung dürfen Bestellungen nicht storniert oder neu terminiert werden. Stornierungen und Neuterminierungen unterliegen den von Fluke bestimmten Gebühren.

AUSFUHRBESTIMMUNGEN

Der Verkauf von Flukes Produkten und Technologie unterliegt den nationalen, E.U. und U.S. Exportkontrollgesetzen und –bestimmungen. Gegebenenfalls hängen Bestellungen von der Gewährung von Ausfuhrlizenzen oder anderen erforderlichen Genehmigungen der zuständigen Behörden ab. Der Käufer exportiet, reexportiert oder überträgt, mittelbar oder unmittelbar, keine Fluke Produkten oder Technologien nach einem Land, nach dem ein solcher Export, Reexport oder eine solche Übertragungen per Gesetz oder andere anwendbare Vorschift der U.S. oder eines anderen Landes beschränkt ist, ohne erst die erforderlichen (Regierungs-)genehmigung, Bescheinigungen oder Zulassungen erhalten zu haben. Die Nutzung, der Verkauf, das Reexport, die Lieferung oder die Rückübertragung, gleich ob direkt oder indirekt, von Flukes Waren und Technologien, im Rahmen von Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Produktion, Nutzung, oder dem Bestandsaufbau von chemischen, biologischen oder atomaren Waffen oder Flugkörpern sind strengstens untersagt. Der Käufer versichert, die Waren bzw. Garantieleistungen nur an die Fluke mitgeteilten Endabnehmer zu liefern und diese nur der mitgeteilten Endverwertung zuzuführen. Fluke kann im Fall einer (tatsächlichen oder mutmaßlichen) Nichteinhaltung von Exportkontrollgesetzten und -bestimmungen seitens des Käufers, oder falls der Käufer (einschließlich deren Inhaber, Mitarbeiter und leitenden Angestellten) Gegenstand von nationalen, E.U. und U.S. Exportkontrollgesetzen und –bestimmungen wird, bestätigte Bestellungen ohne Haftung gegenüber dem Käufer stornieren oder aussetzen. Fluke Produkten die in Verstoß gegen Exportkontrollgesetzen und –bestimmungen verkauft werden, können nicht von Fluke repariert oder gewartet werden. Die Gewährleistung eines solchen Produkts ist deshalb nichtig.

HÖHERE GEWALT

Fluke haftet nicht für Nichtlieferung oder Lieferverzögerungen, die direkt oder indirekt durch die folgenden Umstände verursacht wurden oder aufgrund dieser entstehen: Nichtlieferung oder Lieferverzögerung durch Zulieferer von Fluke, Feuer, Überschwemmung, Epidemien, Pandemien, Unfälle, Aufruhr, Krieg, staatliche Eingriffe, Exportkontrolle oder Sanktionen, Streik oder Arbeitskräftemangel, oder andere Umstände, ob mit den Genannten vergleichbar oder nicht, die außerhalb von Flukes Kontrolle stehen oder deren Vermeidung Fluke unzumutbare Kosten verursachen würden. Vereinbarte Lieferfristen und –termine verlängern sich um die Dauer der Behinderung. Die Parteien sind sich darüber einig, dass Lieferungen durch Fluke in angemessener Zeit nach Beseitigung der Behinderungen erfolgen.

DESIGN-ÄNDERUNGEN

Fluke und seine Zulieferer behalten sich das Recht vor, das Produktdesign und Produktspezifikationen jederzeit ohne Vorankündigung zu ändern.

SOFTWARE

Gelieferte Software unterliegt den Bedingungen der mitgelieferten oder für die Software zur Verfügung gestellten Endnutzer-Lizenzvereinbarung. Sollte Software ohne eine solche Endnutzer-Lizenzvereinbarung geliefert werden, gewährt Fluke dem Käufer eine zeitlich unbeschränkte, nichtexklusive Lizenz die bestellte Software auf einer einzigen Ware zu nutzen. (Geistiges) Eigentum an der Software verbleibt bei Fluke Corportation bzw. dessen Lizenzgebern. Diese Lizenz kann gekündigt werden, falls der Käufer die Software ohne Fluke Corporations Zustimmung Dritten gegenüber offenlegt oder die Vorschriften, Bestimmungen und Einschränkungen dieser Klausel anderweitig verletzt. Sicherungskopien der Software dürfen gemacht werden und der Käufer darf eine Unterlizenz für die Software im Zusammenhang mit dem Verkauf der vorgenannten Ware vergeben. Es werden – weder stillschweigend, durch Verzicht, Rechtsverwirkung oder anderweitig – keine Rechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt werden, durch diese Klausel gewährt. Dem Käufer ist es nicht gestattet, die Software rückzuentwickeln, zu verändern oder abgeleitete Werke der Software zu erstellen. Die Firmware in Hardware-Produkte von Fluke kann Open-Source-Software-Komponente enthalten oder zusammen mit solchen Komponenten bereitgestellt werden. Die Nutzung solcher Komponente unterliegt den anwendbaren Open-Source-Software-Lizenzbedingungen. Fluke stellt dem Käufer diese zur Verfügung.

Für Produkte von Fluke, die mit von Fluke generierten Sicherheitsschlüsseln funktionieren, stellt Fluke dem Käufer (oder einem vom Käufer befugten Vertreter) diese Sicherheitsschlüssel zur Verfügung. Danach übernimmt Fluke keinerlei Haftung für den Verlust, die Offenlegung oder die Veränderung der Sicherheitsschlüssel und ist nicht verpflichtet, die Sicherheitsschlüssel erneut zur Verfügung zu stellen.

GEWÄHRLEISTUNG

Fluke übernimmt gegenüber dem Käufer die Gewährleistung, dass jede Ware von Fluke unter normalen Einsatz- und Wartungsbedingungen frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist. Die Gewährleistungsfristen richten sich nach den jeweiligen, jeder Ware beiliegenden Dokumenten und beginnen am Tag der Versendung der Ware durch Fluke zu laufen. Die Gewährleistungsfrist für Ersatzteile beträgt 90 Tage. Gewährleistungsrechte bestehen nicht für Sicherungen, Einweg-Batterien oder sonstige Waren, die nach Ansicht von Fluke falsch verwendet, verändert, mangelhaft gewartet, durch Unfall oder anormale Betriebsbedingungen beschädigt wurden, die von jemand anderem als durch das Fluke Service-Center repariert oder in sonstiger Weise gewartet wurden.

Gewährleistungen für Software sind in der begleitenden Endnutzer-Lizenzvereinbarung festgelegt. Software, die nicht durch eine Endnutzer-Lizenzvereinbarung begleitet wird oder deren Endnutzer-Lizenzvereinbarung keine Gewährleistungsbestimmungen enthält, wird „wie besehen“ („as-is“) ohne ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistungsregelung irgendeiner Art, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Gewährleistungen in Bezug auf die Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsmangelhaftung, ungestörte Verwendung und Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter, geliefert. Fluke gewährt zudem keinerlei Gewährleistung dafür, dass die in der Software enthaltenen Funktionen den Anforderungen des Käufers entsprechen, dass der Betrieb der Software störungsfrei, sicher oder fehlerfrei ist, oder dass die Software mit nicht anderweitig von Fluke angegebenen Drittanbietersystemen interoperabel oder kompatibel ist.

Drittanbieterprodukte, -Software und -dienstleistungen werden „wie besehen“ („as-is“) ohne ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistungsregelung irgendeiner Art, darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf Gewährleistungen in Bezug auf die Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Rechtsmangelhaftung, ungestörte Verwendung und Nichtverletzung von Schutzrechten Dritter, geliefert. Fluke unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen um sämtliche von Dritten für Drittanbieterprodukte gewährten Gewährleistungen, Garantien und Abhilfen an den Käufer weiterzugeben oder, um solche Gewährleistungen, Garantien oder Abhilfen im Namen des Käufers durchzusetzen.

Flukes Gewährleistungspflichten beschränken sich nach Flukes Wahl auf Erstattung des an Fluke gezahlten Kaufpreises, kostenlose Reparatur oder Ersatz der in der jeweils geltenden Gewährleistungsfrist retournierten Ware. Gewährleistungsansprüche bestehen nur in dem Land, in dem die Ware von Fluke gekauft wurde. Fluke behält sich das Recht vor, dem Käufer die Kosten der Einfuhr, der Ausfuhr, der Arbeitszeit und Ersatzteile in Rechnung zu stellen, soweit Waren in einem anderen Land als dem, in dem sie erworben wurden, repariert werden sollen. Die Europäische Union gilt als ein Land im Sinne dieser Bestimmung. Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang werden alle weiteren gesetzlichen Rechte des Käufers (darin eingeschlossen, jedoch nicht beschränkt auf a) Selbsthilfe des Käufers (d. h. dass der Käufers auf Gefahr und für Rechnung von Fluke den Mangel selbst behebt) b) Erstattung der dem Käufer entstandenen Kosten und Aufwendungen in Zusammenhang mit der Feststellung und Beseitigung der Mängel, dem Ausbau und dem erneuten Einbau von Waren, der Arbeitsleistung und dem Transport) ausgeschlossen.

Um Garantieleistungen zu erhalten, muss das nächste Fluke Service Center im Land des Erwerbs der Ware von Fluke kontaktiert werden. Soweit das jeweilige Fluke Service Center dem Käufer nicht mitgeteilt hat, dass die Ware abgeholt werden kann, muss dieser es an das Fluke Service Center versenden (mit einer Beschreibung des Problems und unter Bezugnahme auf die Vorgangsnummer, die vom Fluke Service Center ausgegeben wurde). Kosten für die Beförderung, Versicherungen und alle weiteren Kosten müssen vom Käufer im Voraus bezahlt werden. Fluke übernimmt kein Risiko für die Beschädigung oder den Verlust der Ware auf dem Transportweg. Wenn Fluke der Ansicht ist, dass die Beschädigung, der Defekt oder der Fehler auf falscher Verwendung, Veränderung, Unfall oder anormalen Betriebsbedingungen beruht, wird Fluke einen Kostenvoranschlag vorlegen und vor Beginn der Arbeiten die Genehmigung des Käufers einholen. Reparierte Ware und Nachlieferungen werden dem Käufer unter denselben Lieferungsbedingungen geliefert, die für den ursprünglichen Kauf der jeweiligen Ware galten.

Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang stehen außer der vorstehenden Gewährleistungsrechte dem Käufer keine weiteren Rechte zu. Sie tritt an die Stelle sämtlicher anderer (ausdrücklicher, stillschweigender oder gesetzlicher) Gewährleistungsrechte, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, stillschweigende Gewährleistungen im Hinblick auf die Handelsfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

HAFTUNG

Im größtmöglichen, durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang: (a) ist Fluke nicht verantwortlich für jegliche indirekten Beschädigungen oder Verluste, einschließlich Datenverlusten, die aufgrund von Verletzungen der Gewährleistung entstehen oder auf vertraglicher, deliktischer (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Vertrauenshaftung oder irgendeinem anderen Rechtsgrund beruhen; und (b) ist Flukes Haftung, unabhängig davon, ob diese aufgrund von Verletzungen der Gewährleistung oder auf vertraglicher, deliktischer (einschließlich Fahrlässigkeit) oder Vertrauenshaftung oder irgendeinem anderen Rechtsgrund beruht, beschränkt auf den Wert der Waren, die dem Käufer gemäß seiner Bestellung geliefert wurden.

ABTRETUNG

Rechte oder Vepflichtungen in Zusammenhang mit einer Bestellung können ohne Flukes vorherige schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

AUSLEGUNG

Diese Bedingungen sowie die Verträge, auf die sie anzuwenden sind, sind in Übereinstimmung mit dem Recht des Landes, in dem Fluke seinen Sitz hat, auszulegen.

Fassung vom 20 Mai 2022

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