Fluke Allgemeine Geschäftsbedingungen zu Reparatur- und Kalibrierleistungen (International)
Diese Geschäftsbedingungen umfassen die allgemeinen Geschäftsbedingungen, unter denen Fluke Europe B.V. und dessen Verbundene Unternehmen Reparatur- und Kalibrierleistungen außerhalb Nord- und Sudamerika anbieten.
In diesen Geschäftsbedingungen ist unter den unten definierten Begriffen Folgendes zu verstehen:
„Fluke“ bezeichnet die Fluke-Gesellschaft, die den Auftrag des Kunden angenommen hat oder auf andere Weise eingewilligt hat, dem Kunden Serviceleistungen zu erbringen.
“Kontrolle”, in Bezug auf ein Unternehmen, bezeichnet die Fähigkeit (unabhängig davon, ob diese rechtlich durchsetzbar ist oder nicht), entweder direkt oder indirekt, aufgrund von Stimmrechten, aufgrund eines Vertrages oder auf andere Art und Weise, den Vorstand (oder andere Leitungsorgane) eines Unternehmens, die Mehrheit der Stimmrechte oder deren Geschäftsführung zu kontrollieren.
„Kunde“ bezeichnet die juristische oder natürliche Person, die einen Auftrag aufgegeben oder auf sonstiger Weise die Leistungserbringung in Anspruch genommen hat.
„Fluke-Servicevertrag“ bezeichnet die Vereinbarung, die Leistungsbeschreibung, das Angebot, die Auftragsbestätigung oder der Plan, worin die von Fluke zu erbringenden Serviceleistungen beschrieben sind.
„Serviceleistungen“ bezeichnet Reparaturleistungen (einschließlich Reparatur durch Ersatz) und/oder Kalibrierleistungen (wie für den Kunden zutreffend).
„Verbundene Unternehmen”, in Bezug auf eine Person, sind sämtliche Unternehmen, die direkt oder indirekt über einen oder mehrere Zwischenstufen diese Person Kontrollieren, von dieser Person Kontrolliert werden oder in einem gemeinsamen, direkten oder indirekten Kontrollverhältnis mit dieser Person stehen.
„Von Fluke festgelegtes Servicezentrum“ bezeichnet die Räumlichkeiten von Fluke oder ein anderer Standort, der von Fluke für die Leistungserbringung bestimmt wurde.
- LEISTUNGSZEITRAUM
Die Serviceleistungen sollen, sofern sie nicht auf Ad-hoc-Basis bereitgestellt werden, innerhalb des Zeitraums erbracht werden, der im Fluke-Servicevertrag festgelegt wurde, sofern dieser nicht gemäß Klausel 11 (STORNIERUNG) oder 12 (KÜNDIGUNG) dieser Bedingungen storniert oder frühzeitig gekündigt wird.
- LEISTUNGSERBRINGUNG
Sofern im Fluke-Servicevertrag nicht anders angegeben, werden Serviceleistungen im Land oder der Region bereitgestellt und verwaltet, die von Fluke versorgt wird. Serviceleistungen sind möglicherweise eingeschränkt und nach Absprache auch in anderen Ländern und Regionen verfügbar. Serviceleistungen werden im von Fluke festgelegten Servicezentrum oder am Standort des Kunden durchgeführt.
Sofern im Fluke-Servicevertrag nicht anders angegeben, trägt der Kunde die Kosten und Risiken der Versendung von Geräten zu und von dem von Fluke festgelegten Servicezentrum, und, wenn Fluke den Versand organisiert, stellt Fluke dem Kunden die Versand- und Verarbeitungsgebühren für jedes verschickte Gerät in Rechnung. Der Kunde übernimmt auch alle sonstigen Kosten für den Versand der Geräte zu und von dem von Fluke festgelegten Servicezentrum, sofern der Kunde nicht nachweisen kann, dass die Geräte ordnungsgemäß in das Land, in dem sie sich befinden, eingeführt und alle vorgeschriebenen Steuern und Abgaben bezahlt wurden.
Der Kunde verpflichtet sich, Fluke jederzeit den Zugang zu den betreffenden Geräten zu gewähren, wenn Serviceleistungen benötigt werden. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Benutzer mit Fluke in jenem Ausmaß zusammenarbeitet, das erforderlich ist, um die Serviceleistungen auf effiziente Weise und ohne Unterbrechung erbringen zu können. Bei einem Service vor Ort gestattet der Kunde Fluke, alle Geräte des Kunden zu verwenden und Einrichtungen zu nutzen, die Fluke für die Durchführung der Serviceleistung nach billigem Ermessen für erforderlich hält.
Akkreditierte und/oder rückführbare Kalibrierungen werden gemäß den ggf. zwischen Fluke und dem Kunden vereinbarten, besonderen Anforderungen des Kunden, um Bereiche und Punkte zu überprüfen, durchgeführt. Es können zusätzliche Gebühren für besonderen Anforderungen anfallen. Sollte es keine solche Anforderungen geben, werden sie gemäß den Leistungstests durchgeführt, die der entsprechende Hersteller Fluke zur Verfügung stellt, oder, falls diese nicht verfügbar gemacht werden, gemäß den internen Richtlinien von Fluke.
Geräte, die an Fluke versandt werden, können in einem der Laboratorien der Fluke und Tektronix Unternehmensgruppen kalibriert werden, aber soweit erforderlich, auch anderenorts. Wenn die Kalibrierung nicht in einem dieser Fluke- oder Tektronix-Laboratorien erfolgen kann, wird die Kalibrierung durch einem befugten Servicevertreter von Fluke oder einem von Flukes Qualitätsmanager genehmigten externen Anbieter durchgeführt.
RoHS 2 Benachrichtigung für Multi-Vendor-Service Kunden: Es kann vorkommen, dass Fluke bestimme Geräten nicht reparieren kann, falls diese hergestellt wurden, um den EU RoHS 2 Richtlinien, REACH oder vergleichbarer vorgeschriebener Anforderungen zu entsprechen (außer Geräten, die von Fluke oder ihren Verbundenen Unternehmen produziert wurden, z.B. Geräte der Marken Fluke, Fluke Networks, Beha-Aprobe, Tektronix und Keithley). Der Kunde muss Fluke bei Anfrage für Reparaturserviceleistungen für solche Geräte schriftlich informieren. Diese Mitteilung des Kunden muss die genauen Modellnummern der betroffenen Geräte auflisten, die im Serviceauftrag enthalten sind. Fluke trägt keine Verantwortung, wenn bei der Reparatur von Geräten, die nicht von Fluke oder ihren Verbundenen Unternehmen produziert wurden, Ersatzteile oder Materiellen verwendet werden, die nicht hergestellt wurden, um den EU RoHS 2 Richtlinien, REACH oder vergleichbaren vorgeschriebenen Anforderungen zu entsprechen.
Gefährliche Stoffe für Multi-Vendor-Servicekunden: Falls Serviceleistungen im Europäischen Wirtschaftsraum zu erbringen sind, muss der Kunde zusätzlich Informationen über die Gefahreneinstufung der von Fluke zu wartenden Geräte Fluke zur Verfügung stellen (mit Ausnahme von Geräten, die von Fluke und seinen Verbundenen Unternehmen hergestellt werden, z. B. Geräte der Marken Fluke, Fluke Networks, Beha-Aprobe, Tektronix und Keithley) und diese Geräte gemäß den neuesten Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter der Europäischen Union an Fluke liefern. Falls der Kunde die Gefährlichkeit eines solchen Gerätes nicht offenlegt oder ein solches Gerätes zu einer Gefahr für Personen oder Eigentum wird, ist Fluke berechtigt, dieses Gerät sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden auf jegliche Art und Weise zu entladen oder zu entsorgen, und Fluke haftet nicht für Schäden oder Kosten jeglicher Art, die sich aus einer solchen Entladung oder Entsorgung ergeben. Fluke ist ferner berechtigt, vom Kunden eventuelle Beförderungskosten zusammen mit den Kosten für dessen Entladung oder Entsorgung ungeachtet der Nichtlieferung eines solchen Gerätes zurückzufordern. Der Kunde haftet für alle Schäden und Kosten von Fluke oder anderen Personen, die solche Geräte verursachen, unabhängig davon, ob die Gefährlichkeit dieser Geräte vom Kunden offengelegt wurde oder nicht, und stellt Fluke gegen jegliche Haftung und alle Ansprüche von Personen, die sich aus solchen Geräten ergeben, frei.
Exportkontrolle: Produkte (Waren, Software und Technologie) und Serviceleistungen von Fluke unterliegen den Exportkontroll-/Sanktionsgesetzen und -bestimmungen der US, der EU und anderer Länder. Es ist dem Kunden nicht gestattet, Fluke-Produkte oder -Technologie direkt oder indirekt nach einem Land oder an einen Benutzer zu exportieren, zu reexportieren oder zu übertragen, nach dem bzw. an den ein solcher Export, Reexport oder eine solche Übertragung durch Gesetze oder Vorschriften der US, der EU oder anderer Länder beschränkt ist, ohne zuvor die erforderlichen staatlichen Lizenzen, Genehmigungen, Zertifizierungen oder Genehmigungen einzuholen. Die direkte oder indirekte Verwendung, der Verkauf, der Reexport, die Lieferung oder die Rückübertragung von Fluke-Produkten und -Technologie bei Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung, Herstellung, Verwendung oder Lagerung von chemischen, biologischen oder Atom- Waffen oder Flugkörpern sind strengstens untersagt. Alle Fluke-Produkte, die Exportkontrollgesetz oder -vorschriftenwidrig verkauft werden, können von Fluke weder gewartet noch unterstützt werden. Die Garantie für solche Produkte ist daher ungültig.
Der Kunde muss Fluke vor dem Versand informieren, wenn Produkte oder damit zusammenhängende technische Informationen (z. B. Kalibrierspezifikationen), die Fluke zur Verfügung gestellt werden, durch die US International Traffic in Arms Regulations (ITAR) kontrolliert werden. Alle technischen Informationen müssen als ITAR-kontrolliert gekennzeichnet werden, und der Kunde muss alle technischen Informationen mit einer entsprechenden Vertriebserklärung des US Department of Defence versehen.
Wenn für die Rücksendung des Gerätes des Kunden eine Exportlizenz erforderlich ist oder wenn eine am Geschäft beteiligte Partei, einschließlich des Kunden, auf einer Restricted Party Liste der US, der EU oder eines anderen betreffenden Landes erscheint oder sich in einem Land befindet, das Sanktionen oder Embargos der US, der EU oder eines anderen betreffenden Landes unterliegt, erklärt sich der Kunde bereit, an den anwendbaren Lizenzierungsverfahren mitzuwirken. Der Kunde verpflichtet sich bei Bedarf, Fluke angemessene und vollständige Informationen über die Endverwendung der von Fluke zu wartenden Geräten sowie alle anderen erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Fluke übernimmt keine Haftung für verspätete oder Nichtlieferungen, die sich aus der Verweigerung, dem Widerruf, der Aussetzung oder der behördlichen Verzögerung bei der Ausstellung von erforderlichen Exportlizenzen oder -genehmigungen ergeben.
Fluke kann nach eigenem Ermessen Aufträge ganz oder teilweise stornieren oder die Erbringung von Serviceleistungen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, gemäß einem Serviceplan) verweigern, wenn der Kunde, ein Begünstigter der Serviceleistungen oder eine andere dem Geschäft beteiligte Partei auf einer „Restricted Party“ Liste der US, der EU oder eines anderen betreffenden Landes erscheint oder sich in einem Land befindet, das Sanktionen oder Embargos unterliegt.
- CALWEB
Jegliche Nutzung der Website CalWeb.tek.com und des CalWeb-Service von Tektronix unterliegt den CalWeb®-Nutzungsbedingungen, die unter https://www.tek.com/en/calweb-terms-and-conditions-use verfügbar sind.
- SERVICEDECKUNG
Mit Ausnahme von Geräten, die sich noch innerhalb ihres Gewährleistungszeitraums befinden, oder die bereits durch einen Fluke-Servicevertrag abgedeckt werden, kommen Geräte nur dann für Deckung durch einen Serviceplan oder einen laufenden Vertrag infrage, wenn sie von einem autorisierten Kundendienstmitarbeiter von Fluke geprüft wurden. Der Kunde ist dafür verantwortlich, Leistungsmängel vor oder zum Zeitpunkt der Deckungsanfrage bekannt zu geben. Auf Ersuchen des Kunden wird die Leistung zu den jeweils gültigen Sätzen für Fluke-Serviceaufträge auf den Stand der Herstellerspezifikationen gebracht. Wenn Fluke nachträglich feststellt, dass ein neugedecktes aufgrund eines bereits bestehenden, nicht bekanntgegebenen Mangels nicht den Herstellerspezifikationen entspricht, muss der Kunde entweder (a) die Geräte aus dem Serviceplan herausnehmen oder (b) beantragen, dass Fluke das Gerät zu den jeweils geltenden Sätzen für Serviceaufträge auf den Stand der Herstellerspezifikationen bringt. Der Kunde darf kein Gerät, das durch den Fluke-Servicevertrag abgedeckt wird, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch Fluke an einen anderen Ort übertragen (die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.)
- LEISTUNGSNIVEAU
Fluke erbringt die Serviceleistungen nach dem gegebenenfalls in dem Fluke-Servicevertrag enthaltenen Leistungsniveau. Falls kein solcher Vertrag besteht, erbringt Fluke die jeweiligen Serviceleistungen während der normalen Geschäftszeiten (ausgenommen Feiertage) des von Fluke festgelegten Servicezentrums.
- SERVICEGEBÜHREN UND RABATTE
Die anfängliche Servicegebühr ist jene Gebühr, die im Fluke-Servicevertrag aufgeführt ist, und kommt ausschließlich bei den dort aufgeführten Geräten zur Anwendung. Für Geräte, die zu einem späteren Zeitpunkt dem Serviceumfang hinzugefügt werden, gelten die Gebühren zum Zeitpunkt des Hinzufügens. In Fällen, wo es einen solchen Fluke-Servicevertrag nicht gibt, verrechnet Fluke seine Standardgebühren für die jeweiligen Serviceleistungen oder sonstige zu erbringende Leistungen. Die Servicegebühren von Fluke verstehen sich ohne Steuern. Sofern nicht anders im Fluke-Servicevertrag angegeben, erfolgt die Zahlung der Gebühren im Voraus. Rabatte, die gegebenenfalls zwischen dem Kunden und Fluke für den relevanten Leistungszeitraum vereinbart wurden, können durch Fluke verringert werden, falls Geräte innerhalb des Leistungszeitraums vom Serviceumfang gestrichen werden. Allerdings erfolgen keine Anpassungen von Rabatten rückwirkend (weder aufwärts noch abwärts).
- AUFTRÄGE
Mit der Abgabe eines Auftrags durch den Kunden bzw. der Annahme einer Serviceleistung als Reaktion auf ein entsprechendes Angebot oder eine Auftragsbestätigung von Fluke, oder ein anderes Fluke-Servicevertragsdokument, gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen, wobei zusätzliche oder abweichende Bedingungen im Auftrag des Kunden keine Geltung haben, auch wenn dieser Auftrag ausdrücklich von der Zustimmung seitens Fluke zu derartigen zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen abhängig gemacht wird.
- STEUERN
Alle Steuern, die Fluke zu entrichten bzw. in Verbindung mit den Serviceleistungen zu verrechnen hat, werden als separate Posten auf der von Fluke ausgestellten Rechnung auszuweisen. Ist der Kunde von derartigen Steuerverpflichtungen befreit, muss er Fluke bei Abgabe des Auftrags einen Nachweis über diese Befreiung erbringen.
- ZAHLUNG
Sofern im Fluke-Servicevertrag nicht anders angegeben, hat der Kunde alle von Fluke ausgewiesenen Rechnungsbeträge innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Die Zahlung erfolgt in der auf der Rechnung von Fluke angegebenen Währung. Fluke hat das Recht, Serviceleistungen zu verweigern, falls der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Fluke wird die Gebühren für Serviceleistungen nicht anpassen, wenn der Kunde die erworbene Serviceberechtigung nicht nutzt. Der Kunde ist nicht berechtigt, Abzüge in Bezug auf Aufrechnungen oder Gegenforderungen vorzunehmen.
Fluke behält sich das Recht vor, Verzugszinsen oder eine Verzugsgebühr auf jeden nach dem Fälligkeitsdatum nichtgezahlten Betrag zu erheben, und zwar in Höhe von 1.5% im Monat oder dem nach geltenden Recht zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher Betrag der niedrigere ist, wobei diese Zinsen täglich anfällt. Fluke kann seine Kreditbedingungen ändern oder die Lieferung aussetzen, falls nach eigenem Ermessen von Fluke die finanzielle Lage oder das Zahlungsverhalten des Kunden dies rechtfertigt. Der Kunde stimmt zu, jegliche Fremdkosten für Inkasso, einschließlich Anwaltshonorare, die Fluke bei der Eintreibung von überfälligen Beträgen entstehen, zu übernehmen
- ERSATZTEILE UND AUSTAUSCH VON MODULEN UND GERÄTEN
Ersatzeile, -module und -produkte, die von Fluke für Serviceleistungen verwendet werden, können neu oder wiederaufbereitet sein, um eine neuwertige Leistung zu erzielen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Gerät aufgrund der Verwendung von wiederaufbereiteten Materialien zurückzuweisen oder eine Minderung der Servicegebühren zu verlangen. Das Eigentum an allen Teilen, Module und Geräten, die von Fluke ausgetauscht werden, geht auf Fluke über.
- STORNIERUNG
Für ein- oder mehrjährige Serviceverträge kann der Kunde die Serviceleistungen für ein bestimmtes Gerät neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich bei Fluke stornieren. Bereits vom Kunden gezahlte Servicegebühren für Geräte, die bis einschließlich des Datums der Stornierung von der Serviceberechtigung abgedeckt waren, werden nicht zurückerstattet, gutgeschrieben oder anderweitig angepasst. Des Weiteren müssen Rabatte, die dem Kunden gegebenenfalls für den relevanten Leistungszeitraum gewährt wurden, sofort an Fluke zurückgezahlt werden. Vorbehaltlich des Vorgenannten ist der Kunde dazu berechtigt, nach Wahl von Fluke eine Erstattung oder Gutschrift der Servicegebühren zu erhalten, die er im Voraus bezahlt hat.
- KÜNDIGUNG
Fluke kann den Fluke-Servicevertrag durch schriftliche Erklärung an den Kunden kündigen, wenn der Kunde fällige Beträge nicht bezahlt oder Bestimmungen dieser Bedingungen zuwiderhandelt, vorausgesetzt, dass der Kunde schriftlich über seine Nichtzahlung oder eine andere Vertragsverletzung in Kenntnis gesetzt wurde und dass die Nichtzahlung oder andere Vertragsverletzung auch dreißig (30) Tage nach Empfang dieser Mitteilung weiterhin besteht oder nicht behoben wurde. Die Kündigung des Fluke-Servicevertrags befreit den Kunden nicht von seiner Verpflichtung, die Servicegebühren für bereits erbrachte Serviceleistungen zu zahlen. Soweit es der Fluke-Servicevertrag nicht anderweitig vorsieht, kann Fluke die Erbringungen der Serviceleistungen ordnungsgemäß neunzig (90) Tage im Voraus schriftlich kündigen.
- GARANTIE
Fluke garantiert, dass die Serviceleistungen fachmännisch ausgeführt werden, dass alle bei der Reparatur eingebauten Teile für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem Datum der Leistungserbringung keinerlei Material- oder Verarbeitungsmängel aufweisen und dass die Testumgebungen die Anforderungen des Fluke-Servicevertrags entsprechen. Falls sich Reparaturen oder neue bzw. wiederaufbereitete Teile innerhalb des Garantiezeitraums von drei (3) Monaten als fehlerhaft erweisen, wird Fluke die fehlerhafte Ausführung korrigieren und das fehlerhafte Teil gegebenenfalls austauschen, ohne dafür Materialkosten oder Arbeitsaufwand zu berechnen. Wenn Fluke nach eigenem Ermessen nicht in der Lage ist, die fehlerhafte Ausführung zu korrigieren und/oder das fehlerhafte Teil auszutauschen, erstattet Fluke die Servicegebühren für die betroffene Serviceleistungen. Der Kunde verpflichtet sich, Fluke über den Mangel vor Ablauf des Garantizeitraums von drei (3) Monaten in Kenntnis zu setzen und geeignete Vorkehrungen für die Serviceleistung zu treffen. Anderenfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde auf einen Anspruch verzichtet. Weitere Details zu der Standard-Servicegewährleistung von Fluke sind bei den lokalen Fluke-Servicevertretern erhältlich. Fluke hat keine Verantwortung für Geräte, die nach Rücksendung aus Ursachen, die nicht mit der Serviceleistungen zusammenhängen, beschädigt werden.
Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang gilt die vorstehende, ausdrückliche Garantie anstelle aller sonstigen, ausdrücklichen, stillschweigenden, gesetzlichen oder anderweitigen Gewährleistungsreglungen. Fluke und seine Lieferanten lehnen jegliche stillschweigende oder gesetzliche Gewährleistungen der Marktgängigkeit, der zufriedenstellenden Qualität, der Eignung für einen bestimmten Zweck oder der Nichtverletzung von Rechten ab. Im größtmöglichen durch das anwendbare Recht gestatteten Umfang ist die Verantwortung von Fluke für den Ersatz defekter Teile und die Berichtigung seiner Leistungen der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden im Falle einer Verletzung dieser Garantie.
- VERTRAULICHKEIT
Fluke nimmt zur Kenntnis, dass Fluke, seine Vertreter oder Angestellten während des Erbringens der Serviceleistungen Zugang zu vertraulichen Informationen des Kunden haben können, die dessen Geschäfte oder Entwicklungen betreffen. Fluke verpflichtet sich, die Informationen des Kunden mit jener Vertraulichkeit zu behandeln, mit der Fluke eigene Informationen behandelt, sowie diese Informationen ohne schriftliches Einverständnis des Kunden keiner anderen Person oder Organisation preiszugeben.
- AUSNAHMEN
Im Rahmen dieser Bedingungen ist Fluke nicht verpflichtet, folgende Leistungen zu erbringen:
- Service an Geräten, die nach den Feststellungen von Fluke und ohne Verschulden von Fluke beschädigt, missbräuchlich verwendet, überbeansprucht oder falsch verwendet wurden;
- Service an Geräten, an denen nichtautorisierte Reparatur- oder Servicearbeiten durchgeführt wurden, welche die Serviceleistung beeinträchtigen oder normalen Service behindern;
- Geräte aus rein ästhetischen Gründen lackieren oder neu gestalten;
- Unterstützung für Anwendersoftware leisten oder Service im Zusammenhang mit Bedienmodulen zu erbringen;
- Reparatur oder Austausch von Zubehörteilen, soweit im Fluke-Servicevertrag nicht anders angegeben.
Auf Anfrage des Kunden können diese Serviceleistungen von Fluke erbracht werden, werden jedoch von Fluke zu den jeweils gültigen Preisen für Teile und Serviceaufträge berechnet.
- HÖHERE GEWALT
Fluke haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung aufgrund von Ursachen, die außerhalb des Einflussbereichs von Fluke liegen, wie z. B. terroristische Anschläge, Naturkatastrophen oder staatliche Eingriffe, Pandemien, Unterbrechungen der Telekommunikation, der Stromversorgung oder des Transports, Ausfälle von Auftragnehmern oder Lieferanten, Exportkontrolle oder Sanktionen oder Embargos, oder die Unfähigkeit, die erforderlichen Arbeitskräfte oder Materialien zu beschaffen. Sollte ein solches Ereignis eintreten, behält sich Fluke das Recht vor, den betreffenden Auftrag zu stornieren.
- HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
SOFERN NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, HAFTEN FLUKE, SEINE VERTRETER, VERBUNDENEN UNTERNEHMEN ODER LIEFERANTEN IN KEINEM FALL GEGENÜBER DEM KUNDEN ODER EINER DRITTEN PARTEI FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, BESONDERE SCHÄDEN, SCHADENSERSATZ MIT ABSCHRECKENDER WIRKUNG ODER STRAFCHARAKTER ODER ERHÖHTE SCHÄDEN, ENTGANGENE GEWINNE ODER EINNAHMEN, NUTZUNGSAUSFALL, VERLORENE ZEIT, VERLORENE DATEN, DIE SICH AUS DER BESCHÄDIGUNG ODER DEM AUSFALL EINES GEWARTETEN GERÄTS ODER AUS VERZÖGERUNGEN BEI DER LEISTUNGSERBRINGUNG AN EINEM GERÄT ERGEBEN, DAS UNVERMÖGEN IM HINBLICK AUF DIE LEISTUNGSERBRINGUNG, ODER EINE WERTMINDERUNG, DIE SICH AUS, IN VERBINDUNG MIT ODER IM ZUSAMMENHANG MIT EINEM VERSTOSS GEGEN DIESE BEDINGUNGEN ODER AUS IRGENDEINEM ANDEREN GRUND ERGIBT, SELBST WENN SOLCHE SCHÄDEN FÜR FLUKE VORHERSEHBAR WAREN ODER FLUKE VOM KUNDEN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE, UNABHÄNGIG VON DER RECHTLICHEN ODER BILLIGKEITSTHEORIE, AUF DER DER ANSPRUCH BERUHT.
SOFERN NICHT GESETZLICH UNTERSAGT, ÜBERSTEIGT IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG VON FLUKE FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DER ERBRINGUNG VON LEISTUNGEN IM RAHMEN DIESER BEDINGUNGEN ERGEBEN, DIE VOM KUNDEN FÜR DIE BETREFFENDE SERVICELEISTUNG, DIE DEM ANSPRUCH ZUGRUNDE LIEGT, GEZAHLTEN GEBÜHREN ODER DIE GESAMTEN GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DEN VORANGEGANGENEN SECHS MONATEN FÜR DEN BETREFFENDEN SERVICEVERTRAG, AUS DEM DER ANSPRUCH HERVORGEHT, GEZAHLT HAT.
- MITTEILUNGEN
Alle gemäß diesen Bedingungen erforderlichen oder autorisierten Mitteilungen müssen schriftlich erfolgen und werden mit dem Empfang wirksam. Mitteilungen an den Kunden werden an die Adresse, die in dessen Serviceauftrag angeben ist, geschickt. Mitteilungen an Fluke werden an die Adresse des von Fluke festgelegten Servicezentrums geschickt.
- ANWENDBARES RECHT
Diese Bedingungen unterliegen dem Recht des Landes, in dem Fluke eingetragen ist.
- GESAMTE VEREINBARUNG
Diese Bedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand. Dieses Dokument ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen und Verhandlungen zum selben Vertragsgegenstand. Diese Bedingungen dürfen ohne schriftliche Zustimmung durch einen befugten Vertreter beider Parteien nicht verändert werden.
- VERZICHT
Wenn eine Partei eine Bestimmung dieser Bedingungen nicht geltend macht, ist dies nicht als Verzicht auf diese Bestimmung oder ihr Recht, irgendeine Bestimmung später geltend zu machen, auszulegen. Verzichtet eine Partei ausdrücklich oder stillschweigend darauf, eine Verletzung dieser Servicebedingungen geltend zu machen, ist dies nicht als Verzicht auf die Geltendmachung anderer Vertragsverletzungen auszulegen.
- ABTRETUNG
Der Kunde darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Fluke seine vertraglichen Rechte und Pflichten abtreten oder übertragen. Dieser Klausel widersprechende Handlungen binden Fluke nicht.
Rev. 8 Juni 2022